Frontal 21

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Sommerfest 2011



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Total Sozial Mitteldeutschland e.V. - 2012
P Konto - Vorsicht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Jörg Schlottmann   
Dienstag, den 28. Februar 2012 um 06:54 Uhr

Heute Abend 21.00 h 
gedreht mit Leipziger Bürgern und in Leipzig und Berlin...!!


FRONTAL 21 21.00 h Total Sozial e.V Leipzig deckt auf ..


Lücken beim Pfändungschutz - Banken plündern Konten klammer Kunden

Wie viel Geld benötigt ein Mensch, um ein würdiges Leben führen zu können? 2010 legte der Gesetzgeber einen gesetzlichen Freibetrag von etwas mehr als 1000 Euro fest und verpflichtete Banken und Sparkassen, Pfändungsschutzkonten, kurz P-Konten, für verschuldete Kunden einzurichten. Damit sollte finanzschwachen Haushalten ein Existenzminimum garantiert werden. Doch einigen Geldinstituten sind solche Kunden offenbar lästig. Sie schrecken nicht davor zurück, die Konten mit Pfändungsschutz leer zu räumen. Sämtliche Guthabenbeträge, die nicht im Monat aufgebraucht wurden, werden an die Gläubiger einfach „ausgekehrt“, berichten Betroffene - auch wenn das Guthaben unter dem gesetzlich festgelegten pfändungsfreien Betrag liegt. Frontal21 berichtet öffentlich, mit welchen Tricks Geldinstitute klamme Kunden wegekeln wollen und welche Lücken es beim Pfändungsschutz gibt.

 

P Konto in Verbindung mit  Hartz4 Leistung

 

Die Leistungen von Arbeitslosengeld II / Hartz IV sind Zahlungen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen und demnach nicht pfändbar oder übertragbar sind.

Nun der Gesetzgeber hat meines Erachtens , dass ab einer Summe von jeweils „Pfandungsfreibetrag“ das heißt bei einem Ledigen ab 1029,29 € gepfändet wird und nicht ab einer Höhe des „Hartz4“ Satzes und deren "Rücklagen".


Also eine Hartz 4 Empfänger ist dazu aufgefordert zu sparen, tut er dies nicht so hat er auch kein Anrecht auf weitere Leistungen in Form eines Darlehns durch die jeweilige Arge.
Kommt es nun dazu, dass der Hartz4 Empfänger spart, so wird er dadurch bestraft, wenn er dies auf einem P-Konto tut, dass ihm die Gelder die über dem Hartz4 Satz liegen sofort gepfändet werden. Wobei er laut Eingliederungsvereinbarung verpflichtet ist, Dinge die er für den Haushalt benötigt zu sparen, wie Waschmaschine, Kleiderschrank, Bekleidung. (Aufbau des Hartz4 Satzes und Eingliederungsvereinbarung. Waren des über den täglichen Bedarf hinausgehende Leistung ebenfalls.


Wobei das P Konto zur Zeit so gehalten wird, dass alles was über den „Geldeingang“ hinausgehende im Folgemonat gepfändet wird.

Das heißt bei Hartz4Empfaenger der ansparen muss, wird die Leistung die er sich zurücklegt im Folgemonat der Sparidee gepfändet, so dass er überhaupt nicht dazu kommt seine „Pflicht“ zu erfüllen um seine „Kleidung selber zu kaufen“.

Nun ist der Gesetzgeber der dem es eigentlich bekannt ist und der schon seit 1 Jahr hätte reagieren müssen, denn dem Petitionsausschuss ist es bekannt weil ich es dort hin gesendet habe.

Ebenfalls ist es den Banken als auch den Zentralverband der Banken bekannt.

Weil auch diese haben ein Schreiben im September 2011 erhalten.

Keine der Banken hat reagiert, weder die Commerzbank noch die Sparkasse als auch die Volksbank haben auf meine Schreiben reagiert. Es hat sich bis heute nichts geändert.

Ein Hinweis noch, durch die Pfändungen kommt es in manchen Lebenslagen zu unüberwindbaren Krisen.

Es wird Zeit dass der Gesetzgeber hier einschreitet und eine Staatsanwaltschaft prüft ob da nicht ein Gesetzeskonform zu Gunsten der Gläubiger gehandelt wird, Gläubiger haben in dem meisten Fällen ebenfalls Konten bei den Banken und was glauben Sie was die Bank nicht verlieren möchte ? Ein Hartz4Empf. wehrt sich schon aus Angst dass er ein P Konto gekündigt bekommt und auch die Repressalien sind uns ja allen geläufig.

 

Nochmals gepfändet werden darf, allerdings erst ab einer Höhe von Überschreitung im FOLGENMONAT des „Pfändungssatzes“ und nicht des eingehenden Sozialsatz noch des Ersparten Folgegeldes bei 57,- € auf dem Konto, ebenfalls nicht wenn es sich ausschließlich um Hartz4 Leistungen handelt!! Die ein Hartz4Empfänger eventuell dringend zum Leben benötigt um etwas anzuschaffen was er dringend in seinem Haushalt benötigt.

Zudem sind „Anrechnungen von Rücküberweisungen“ wie falscher Mietzahlung als „Einnahmen“ zu verbuchen auch leicht an dem Gesetzgebergedanken vorbei orientiert, was ja auch schon vorgekommen sein soll, nach unseren Unterlagen.

 

Zu dem noch eine Regelung die nicht nachvollziehbar ist..

Was passiert wenn ein P Konto Inhaber auf einem Konto 100 € anspart, die im Folgemonat verbraucht und dann wieder 200 € anspart wie soll dann die Regelung nachempfunden, wie will die Bank den Beweis des Folgemonats erbringen ?


 

Zur P Konten Regelung :

Der Gesetzgeber gibt seit 2 Jahren P Konten raus, die bei lokalen Banken beantragt werden können. Dieses P-Konto ist Pfändungsfrei bis zum angegebenen Freibetrag ,der vom Familenstand und Kindern abhängig ist. vonn 900 bis open End sind alle Beträge nun Pfändungsfrei. Jeder der überschuldet ist kann dieses Konto beantragen, doch Vorsicht!!!


Ein Pfändungskonto wird auch gepfändet wenn Sie nur 1 € in den nächsten Monat drauf stehen lassen, wenn Sie zum Beispiel als Hartz-Vier Empfänger nach Arge sparen sollten, würde ich dies nicht auf dem Konto tun, denn dien Banken sind unerbittlich und pfänden alle Beiträge die mehr als 30 Tage auf dem Konto bleiben.
Ein Tipp.. schaffen Sie sich ein Sparbuch an und sparen Sie dort oder legen Sie ihr Geld besser unter die Matratze.
Die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto, seine Löschung und ein eventueller Widerruf werden vom Kreditinstitut an die SCHUFA gemeldet. Auf Anfrage erhält das Kreditinstitut von der SCHUFA darüber Auskunft, ob für den Kontoinhaber bzw. die Kontoinhaberin bereits ein P-Konto (bei einer anderen Bank) existiert. Da Sie nur ein Konto führen dürfen.  Diese Meldung soll Missbrauch verhindern. Sie hat keine Auswirkung auf eine Bonitätsauskunft der SCHUFA über den Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin.


Grundlage ist § 850k Pfändungsschutzkonto und darin der Absatz 3
...Soweit der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in
Höhe des nach Satz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt hat, wird dieses Guthaben in dem folgenden Kalendermonat zusätzlich zu dem nach Satz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.
Wobei im Dritten Monat dann dieser Beitrag gepfändet wird.  Dies ist gängige Praxis bei P-Konten von Banken ob dies allerdings im Sinne des Gesetzgebers ist mag ich dahinstellen.
Denn Hartz4 Empfänger werden angehalten vom Hartz4 Satz noch etwas zu sparen, wo bitte sollen Sie es tun wenn nicht unter dem Kopfkissen..?
Wir haben den Verband der  Banken zu einer Stellungsnahme aufgefordert.
mfg

Jörg Schlottmann

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 08. Mai 2012 um 09:22 Uhr